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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11   

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https://dejure.org/2012,45164
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11 (https://dejure.org/2012,45164)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 2 U 71/11 (https://dejure.org/2012,45164)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 2 U 71/11 (https://dejure.org/2012,45164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Unfallkausalität - tätlicher Angriff am Arbeitsplatz - persönliches Tatmotiv des Angreifers - massiver Schädigungswunsch - Beziehungstat - Amokfahrt des geschiedenen Ehemannes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Arbeitsunfall - Amokfahrt - persönliches und berufsbezogenen Tatmotiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Arbeitsunfallkausalität; Tätlicher Angriff am Arbeitsplatz; Persönliche Motive; Amokfahrt in Blumenladen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallkausalität - Amokfahrt in Blumenstand - Verletzung einer Unternehmerin während versicherter Tätigkeit - massiver Schädigungswille des früheren Ehemanns - kein Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mordversuch ist (immer noch) kein Arbeitsunfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall - Kein Versicherungsschutz für Opfer eine Amokfahrt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amokfahrt in Blumenstand - Für das Opfer (doch) kein Arbeitsunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsunfall bei Amokfahrt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallentschädigung nur für Opfer beruflich motivierter Amokfahrten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amokfahrt in Blumenstand des Opfers ist nicht als "Arbeitsunfall" anzuerkennen - Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn Beweggründe des Vorfalls dem persönlichen Bereich der Beteiligten zuzurechnen sind

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es vielmehr bei der Frage, ob ein Überfall als Arbeitsunfall anzusehen ist, in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers an (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97 R, m. w. N., zitiert nach juris; siehe auch Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, 12. Aufl., § 8 RdNr. 171, unter dem Stichwort "Überfall" und Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 SGB VII, Rdnr. 119 ff., jeweils m. w. N. aus Schrifttum und Rechtsprechung, vgl. auch die umfangreiche Rspr.-Übersicht im erstinstanzlichen Urteil).

    Mit der Erwägung, dass in diesen Fällen die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versichertem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 29. Mai 1962, Az. 2 RU 95/79, BSGE 17, 75, 77 m. w. N.; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12. Februar 2008, Az. L 3 U 82/06, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 22. Juni 2006, Az. L 2 U 146/03, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 10. Juli 2003, Az. L 2 U 97/01, zitiert nach Juris).

    Nach der Rechtsprechung ist jedenfalls bei Angriffen im Zusammenhang mit Wegeunfällen zu prüfen, ob besondere Verhältnisse des Weges die Gewalttat überhaupt erst ermöglicht haben (BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, a. a. O.).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, BSG, Urteil vom 15. Mai 2012, Az. B 2 U 16/11 R, zitiert jeweils nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, BSG, Urteil vom 15. Mai 2012, Az. B 2 U 16/11 R, zitiert jeweils nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls (bzw. kurz davor) der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: B 2 U 23/05 R, Urteil vom 17. Februar 2009, Az.: B 2 U 18/07 R, BSG, Urteil vom 15. Mai 2012, Az. B 2 U 16/11 R, zitiert jeweils nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Im Übrigen bestehen auch grundsätzlich gegen die Verwertung mittelbar erlangter Beweistatsachen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, wenn nicht ein Beteiligter die unmittelbare Vernehmung des Zeugen beantragt (BSG, Urteil vom 08. September 2010, Aktenzeichen B 11 AL 4/09 R, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Der Widerspruch eines Beteiligten gegen die Verwertung des Inhalts beigezogener Akten allein hindert das Gericht nicht, diesen Inhalt im Wege des Urkundsbeweises zu berücksichtigen, da die Zustimmung der Beteiligen hierzu nicht erforderlich ist (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Aktenzeichen B 9 VG 6/97 R, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Dabei müssen die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und die Gesundheitserstschädigung im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 02. Mai 2001, Az.: B 2 U 16/00, zitiert nach juris.de).
  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Das Gericht darf deshalb in Strafverfahren erzielte Beweisergebnisse im Wege des Urkundsbeweises gemäß § 118 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. §§ 415 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) durch Beiziehung der dortigen Akten verwerten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004, Aktenzeichen B 9 VS 1/04 R, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 82/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Mit der Erwägung, dass in diesen Fällen die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versichertem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 29. Mai 1962, Az. 2 RU 95/79, BSGE 17, 75, 77 m. w. N.; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12. Februar 2008, Az. L 3 U 82/06, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 22. Juni 2006, Az. L 2 U 146/03, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 10. Juli 2003, Az. L 2 U 97/01, zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 2 U 71/11
    Mit der Erwägung, dass in diesen Fällen die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versichertem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Unfallversicherungsschutzes (BSG Urteil vom 30. Juni 1998, Az. B 2 U 27/97, zitiert nach Juris; BSG Urteil vom 29. Mai 1962, Az. 2 RU 95/79, BSGE 17, 75, 77 m. w. N.; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 12. Februar 2008, Az. L 3 U 82/06, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 22. Juni 2006, Az. L 2 U 146/03, zitiert nach Juris; Sächsisches Landessozialgericht Urteil vom 10. Juli 2003, Az. L 2 U 97/01, zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VG 11/99 B

    Rechtliches Gehör bei Verhinderung eines Beteiligten ohne Vertagungsantrag

  • LSG Sachsen, 22.06.2006 - L 2 U 146/03

    Streit um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und daraus folgend die Gewährung

  • LSG Sachsen, 10.07.2003 - L 2 U 97/01

    Arbeitsunfall einer am Arbeitsplatz überfallenen Versicherten - tatbegünstigende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - L 13 VG 47/13

    Versorgung nach dem Impfschadensrecht; Begriff des Impfschadens; Kausalität;

    Dr. T1 und Dr. L1 stützen, jedoch lediglich im Wege des Urkundsbeweises (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103 Rn 11d und 11e; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 128 Rn 8b; BVerwG, Beschluss vom 31.07.1985 - 9 B 71/85, juris Rn 2; BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R, juris Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012 - L 2 U 71/11, juris Rn 26; BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 85/12, juris Rn 7).
  • SG Nürnberg, 09.10.2017 - S 2 U 253/16

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

    Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass auch aus ihrer Sicht ein solch weiter Versicherungsschutz in der Unfallversicherung nicht dem Normzweck entspricht (vergleiche Bayerisches LSG, Urteil vom 9.2.2011, Az.: L 18 U 418/09 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012, Az.: L 2 U 71/11 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2011, Az.: L 2 U 5633/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 3 U 199/13
    Jedenfalls aber ergab sich auch dieses Motiv allein aus der persönlichen Beziehung zwischen dem Täter und der Versicherten und damit im Ergebnis aus rein betriebsfremden Gründen (vgl hierzu Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2012 - L 2 U 71/11, Rn 28 nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - I-2 U 71/11   

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https://dejure.org/2016,43187
OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - I-2 U 71/11 (https://dejure.org/2016,43187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11 (https://dejure.org/2016,43187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - I-2 U 71/11 (https://dejure.org/2016,43187)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Steht aber fest, dass der auf Abtretung der Rechte Klagende Kenntnis von der streitigen Erfindung hatte, dem Anmelder vor der Anmeldung Kenntnis vom Gegenstand der Erfindung vermittelte und der Anmelder im Anschluss daran die Erfindung zum Patent anmeldete, ist es Sache des Patentanmelders, die Umstände, aus denen eine von ihm behauptete Doppelerfindung hergeleitet werden soll, eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung; GRUR 1981, 823, 845 - Schleppfahrzeug).

    Grundsätzlich muss daher der Vindikationskläger darlegen und beweisen, dass der Anmelder oder Patentinhaber nicht auch (Doppel-)Erfinder ist (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung).

    Dafür genügt es jedoch, wenn er darlegt und beweist, dass er dem Anmelder vor der Anmeldung Kenntnis vom Gegenstand der Erfindung vermittelt hat; danach ist es Sache des Patentanmelders, die von ihm behauptete Doppelerfindung eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung; GRUR 2001, 823 - Schleppfahrzeug).

  • LG Düsseldorf, 05.04.2001 - 4 O 390/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    2004, 418 - Hub-Kipp-Vorrichtung [dort aber ohne die Ausführungen zum Auskunftsanspruch]; LG Düsseldorf, Düsseldorfer Entscheidungen 2000, 32, 42 - Müllbehältergreifvorrichtung; LG Düsseldorf, InstGE 1, 50, 56 - Schraubenspindelpumpe).

    Unstreitig begründet das Recht an der Erfindung das "Recht auf das Patent" sowohl im Inland als auch im Ausland, soweit die ausländische Rechtsordnung ein solches Recht vorsieht (Benkard/Melullis, PatG 11. Aufl., § 6 PatG Rz 10; OLG Karlsruhe, a.a.O.; LG Düsseldorf, InstGE 1, 50, 56 - Schraubenspindelpumpe).

  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 8 Rz. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Auflage, § 8 Rz. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung ein Minus gegenüber dem Übertragungsanspruch darstellt und daher von vornherein in einem Antrag auf Vollübertragung eines Patents enthalten ist (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Art. 11 § 5 Abs. 1 IntPatÜG betrifft zwar - ebenso wie § 8 PatG (BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rz. 6) - unmittelbar nur den Fall, dass dem Berechtigten im Verhältnis zum Anmelder oder Patentinhaber allein das Recht auf das Patent zusteht; die Bestimmung ist ihrem Wortlaut nach nicht auf den Fall zugeschnitten, dass mehrere Personen um die Beteiligung an einer durch ein Patent unter Schutz gestellten Erfindung streiten und die Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent verlangt wird.

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 8 Rz. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Auflage, § 8 Rz. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Die Erfindung des Vindikationsklägers ist mit dem Gegenstand des Streitpatents wesensgleich, wenn beide im technischen Problem und seiner Lösung im Wesentlichen übereinstimmen (vgl. BGH 1971, 210, 212 - Wildverbissverhinderung; GRUR 1981, 186, 188 f - Spinnturbine II).

    Insoweit ist nicht auf die in der Anmeldung zum Ausdruck gelangte Auffassung des Anmelders abzustellen, sondern darauf, welches technische Problem durch die angemeldete Erfindung tatsächlich gelöst wird (BGH GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

  • BGH, 21.10.1980 - X ZR 56/78

    Flaschengreifer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Nach der Entscheidung "Flaschengreifer" des Bundesgerichtshofes kann der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausscheiden eines Mitarbeiters und dem Datum einer anschließend eingereichten Patentanmeldung als ein Beweisanzeichen gewertet werden, welches einen Anscheinsbeweis begründet, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (GRUR 1981, 128).

    Die Behauptung der Klägerin, während des Anstellungsverhältnisses der Beklagten bereits im Erfindungsbesitz gewesen zu sein, habe nicht aufgeklärt werden können und es habe auch nicht festgestellt werden können, dass die Beklagten eine Skizze, die die Lehre des Gebrauchsmusters zeige, kannten (BGH GRUR 1981, 128, 129 - Flaschengreifer).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Da feststand, dass die Beklagte jedenfalls teilweise in Rechte der Klägerin eingriff und weitere Eingriffe wahrscheinlich waren, war es ihr zumutbar, der Klägerin gegenüber zumindest die Angaben zu machen, die die Klägerin zur Prüfung benötigt, ob überhaupt weitere Verletzungen von ihr erworbener Nutzungsrechte in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 1986, 1244, 1245 - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Der Auskunftsanspruch setzt voraus, dass zwischen den Parteien eine Son-derrechtsbeziehung gleich welcher Art besteht (vgl. BGH, GRUR 2002, 238 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Allein die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründet zwar noch keine Auskunftspflicht (vgl. BGH, NJW 1980, 2463).
  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86

    Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11
    Die Sonderverbindung kann aber auch durch gesetzliche Schuldverhältnisse begründet werden, wobei im Grundsatz gefordert wird, dass der Anspruch, dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll, dem Grunde nach besteht (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1296).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 147/08

    Anforderungen an die Form der Meldung einer Arbeitnehmererfindung

  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

  • BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90

    Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

  • BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76

    Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn zwischen den Parteien eine Sonderrechtsbeziehung gleich welcher Art besteht und es die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 23.06.2016, I-2 U 71/11 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15

    Katheterballonbeschichtungsverfahren

    Dieses Beweisanzeichen begründet einen Anscheinsbeweis, der seine Bedeutung aber bereits dann einbüßt, wenn er erschüttert wird (BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2016 - I-2 U 71/11).
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Rechtsprechung
   BSG, 26.05.2011 - B 2 U 71/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40366
BSG, 26.05.2011 - B 2 U 71/11 B (https://dejure.org/2011,40366)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2011 - B 2 U 71/11 B (https://dejure.org/2011,40366)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - B 2 U 71/11 B (https://dejure.org/2011,40366)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 2 U 71/11 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - FamRZ 2011 S 540 ff).
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